- Mein Freund/meine Freundin schläft ab und zu bei mir und wir brauchen keine zusätzliche Matratze. Muss er trotzdem Fr. 5.- Besuchergeld pro Nacht bezahlen?
Ja, denn auch er/sie braucht die Infrastruktur des Hauses. Damit die Zimmer weiterhin so günstig gehalten werden können, sind wir auf jede finanzielle Beteiligung von Gästen angewiesen. Wir können keine zusätzlichen Besucher finanzieren. Die Freunde sind herzlich willkommen, die betreffenden ZimmermieterInnen sind jedoch verpflichtet, die Fr. 5.- pro Nacht an die Heimleitung abzugeben.
- Apropos Besucher: Kann ich im grossen Garten Partys veranstalten? Oder im Aufenthaltsraum Feste feiern?
Bei vorheriger Absprache mit der Heimleitung können Feste gefeiert werden. Das Studentenhaus ist aber kein „Party-Haus“. Es wohnen Menschen aus verschiedenen Ausbildungen unter einem Dach, viele von ihnen müssen am Morgen früh wieder an die Arbeit oder haben unregelmässige Dienstzeiten (z.B. Fachangestellte Gesundheit, Bäcker-Konditorin, Koch etc.). Eine geregelte Nachtruhe ist bei 31 BewohnerInnen unerlässlich. Zudem befindet sich das Studentenhaus in einem ruhigen Quartier, welches vor allem von älteren Menschen bewohnt wird. Ab 22.00 Uhr gilt deshalb ausserhalb des Hauses Nachtruhe. Der Aufenthaltsraum kann in angemessener Lautstärke auch später noch benutzt werden.
- Ich möchte mein Zimmer selber putzen. Ist es obligatorisch, dass das Zimmer am wöchentlichen Reinigungstag von den Hausangestellten gereinigt wird?
In der Hausordnung ist der Reinigungstag festgelegt und den Hausangestellten muss zu diesem Zeitpunkt der Zutritt gewährt werden. Dies dient der Unterhaltspflege des Hauses. Für die Reinigung zwischendurch steht ein Staubsauger zur Verfügung.
- Die Kündigungsfrist von einem Monat ist mir zu lang. Ich habe per sofort etwas gefunden. Kann ich die Frist umgehen, wenn ich selber per sofort einen Nachmieter suche?
Die Kündigungsfrist ist einzuhalten (siehe Betriebsreglement). Die Auswahl der Nachmieter ist Aufgabe der Heimleitung. Sie berücksichtigt die Personen auf der Warteliste.
- Ich gehe für ein paar Monate in ein Auslandpraktikum und möchte anschliessend wieder im Studentenhaus wohnen. In dieser Zeit will ich das Zimmer lückenlos vermieten, damit mir keine Mietkosten entstehen. Kann ich einen Untermieter suchen und ihn für meine Praktikumszeit verpflichten, das Zimmer zu übernehmen?
Das Untervermieten des Zimmers ist nicht erlaubt, in diesem Fall muss das Zimmer gekündigt werden. Es besteht die Möglichkeit, sich für einen Wiedereintritt auf die Warteliste setzen zu lassen, ein freies Zimmer zum Zeitpunkt der Rückkehr kann jedoch nicht garantiert werden.